Bestandsbuch zur Dokumentation des Tierarzneimitteleinsatzes

3,00 €
inkl. MwSt. zzgl. Versand

Beschreibung

Allgemeine Informationen zum Bestandsbuch

Seit September 2001 sind die Halter von Tieren verpflichtet, ein Bestandsbuch zu führen. Dies gilt für alle Tiere, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen. Darunter fallen neben den landwirtschaftlichen Nutztieren z.B. auch Fische in Teichwirtschaften, Bienen, Wild in Gehegen und Mastkaninchen. Zweck dieses Bestandsbuches ist es, den Vertrieb von Tierarzneimitteln bis hin zum Stall nachvollziehbar zu machen. Durch die Verpflichtung einer klaren Dokumentation einer Arzneimittelanwendung soll verhindert werden, dass während der vorgeschriebenen Wartezeit Tiere geschlachtet bzw. deren Produkte (Milch, Honig, Eier) in Verkehr gebracht werden.Mit dieser Regelung wird EG-Recht umgesetzt.

Wer führt das Bestandsbuch?

Das Bestandsbuch muss führen, wer Halter der Tiere ist. Der Tierhalter kann einen Dritten mit der Führung beauftragen.

Was muss in das Bestandsbuch eingetragen werden?

Jede Anwendung von apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss in das Bestandsbuch eingetragen werden. Die Verpflichtung zur Eintragung ist unabhängig davon, wer die Arzneimittel anwendet (Tierarzt oder Tierhalter). Verantwortlich für die Eintragung ist der Tierhalter bzw. dessen Beauftragter.

Welche Angaben sind in das Bestandsbuch einzutragen?

  • - Die Anzahl, Art und Identität der behandelten Tiere,
  • - der Standort der Tiere zum Zeitpunkt der Behandlung und in der Wartezeit,
  • - die Arzneimittelbeschreibung und Nummer des tierärztlichen Arznei-Anwendungs- und Abgabebeleges,
  • - die Art der Verabreichung und die verabreichte Menge des Arzneimittels,
  • - das Datum der Anwendung,
  • - die Wartezeit in Tagen und
  • - der Name der das Arzneimittel anwendenden Person.

Wendet der Tierarzt Arzneimittel selbst an, reicht es aus, wenn der Tierhalter die Nummer des tierärztlichen Arzneimittel-Anwendungs- und Abgabebeleges in das Bestandsbuch einträgt.

Wann muss eine Arzneimittelanwendung in das Bestandsbuch eingetragen werden?

Die Anwendung eines Arzneimittels ist unverzüglich einzutragen.

Wie lange muss das Bestandsbuch aufbewahrt werden?

Nach der letzten Eintragung muss das Bestandsbuch noch fünf Jahre aufgehoben werden.

Bestell-Nr.: 1000